Während wir diesen Text an Sie verfassen, sind bereits Hunderte von Anrufen bei uns eingegangen. Die Frage Nummer 1, die dabei die meisten Unternehmen in der aktuellen Situation beschäftigt, lautet: Wie führe ich mein Unternehmen sicher durch die Corona-Krise?

Damit Sie jetzt schnell und umsetzungssicher handeln können, haben wir Ihnen die wichtigsten 8 Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geschäfts kompakt als Download zusammengefasst:

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Wir bieten Ihnen für alle acht dargestellten Handlungsempfehlungen strukturierte Methodenbaukästen, IT-Tools und Maßnahmenpläne. Damit reduzieren wir die Rüstzeiten quasi auf Null, was schnellste Ergebnisse ermöglicht. Aktuell sind wir in nahezu allen unseren laufenden Mandaten bereits in der Umsetzung dieser Maßnahmen. Auch für die Erarbeitung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten sind wir erfahrene Experten im Markt. 


Was gilt nun insbesondere für mittelständische Unternehmen wie Ihres?

Bis staatliche Maßnahmen greifen und Rechtssicherheit besteht, müssen sich Unternehmen konsequent schützen und sofort handeln. Der von uns erstellte Handlungsfahrplan lässt sich grob in acht Schritte gliedern, wobei aus Gründen des hohen Zeitdrucks natürlich möglichst viele Handlungsfelder mit klaren Verantwortlichkeiten parallel zu bearbeiten sind.

 
Um Ihnen einen Ausblick auf unseren Leitfaden zu geben, gehen wir im Folgenden etwas ausführlicher auf die ersten beiden Schritte ein:


Schritt 1: Rapid Action 


Viele Unternehmen haben diesen ersten Schritt bereits in den ersten zwei Wochen der Corona-Krise teils ohne nennenswerte Vorbereitung umsetzen müssen. Dazu gehören:

  • der wirksame Schutz der Mitarbeiter
  • der schnelle Aufbau von Task Forces, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zumindest in einem eingeschränkten „Notfallmodus“ zu gewährleisten
  • die Entwicklung eines Krisenplans 
  • die zeitnahe und zielgerichtete interne und externe Kommunikation: Der Abstimmungsbedarf in Richtung Kunden, Lieferanten und vor allem Banken und Behörden ist in der Krise enorm.
Während Großkonzerne häufig wesentliche Mechanismen und Strukturen, wie zum Beispiel Risikomanagement, Krisenstäbe, global vernetzte Collaboration-Plattformen etc. etabliert haben und kurzfristig nutzen können, sieht das bei kleineren Unternehmen oft ganz anders aus:

  • Home-Office Arbeitsumgebungen sind teils nicht vorhanden.
  • Remote-Zugriffe auf Legacy Systeme sind nicht oder nicht sicher möglich.
  • Wesentliche Funktionen und Verantwortlichkeiten sind nur teilweise besetzt.

Die Liste der – oft wirtschaftlichen Verhältnissen geschuldeten – Versäumnisse der Vergangenheit ist leider lang. So wurden in den letzten Wochen die verfügbaren Laptops im Markt knapp, weil viele Unternehmen noch schnell die Anzahl mobiler Arbeitsplätze und damit Homeoffice-Anwendungen erhöhen mussten und kurzfristig Hard- und Software beschaffen und betriebsfähig machen mussten.
 

Schritt 2: Schaffung von Transparenz

Auch dieser Schritt stellt Unternehmen aufgrund des Zeitdrucks und häufig fehlender gelebter Regelprozesse aktuell vor massive Herausforderungen. Die alles entscheidenden Merkmale zur Existenzsicherung in der Krise sind Liquidität und Durchfinanzierung.

Zwar werden aktuell durch zahlreiche Änderungen u.a. im Zivil- und Insolvenzrecht Voraussetzungen für kurzfristige Liquiditätssicherungs- und sonstige Stabilisierungsmaßnahmen geschaffen.
Erleichterungen zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung sollen dabei vor allem durch die KfW umgesetzt werden. Hier sind jedoch verschiedene Aspekte zu beachten:

  • Nach derzeitigem Stand sehen auch die modifizierten KfW-Programme nur eine teilweise Risikoübernahme durch die KfW vor, und zwar zwischen 70% bis maximal 90%.
  • Zugang zu den Programmen haben damit nur die Unternehmen, die auch Zugang zu privatem Fremdkapital haben.
  • Für Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren, stellt sich zudem die grundsätzliche Frage nach der Förderfähigkeit. Nach derzeitigen Vorgaben können nur die Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen.
  • Dies ist somit vom Unternehmen durch einen Finanzstatus- und Planungsvergleich mit/ohne Krisenauswirkung nachzuweisen.
  • Krisenszenarien sind zu beschreiben und zu simulieren sowie Beiträge der Gesellschafter in der Vergangenheit und ggf. in der Zukunft nachzuweisen.
  • Gefordert ist zudem eine Bestätigung von neutraler Seite, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist. Dies kann z.B. durch externe Dienstleister (Wirtschaftsprüfer, Sanierungsberater etc.) erfolgen.

Da bei vielen Unternehmen, insbesondere wenn im übertragenen Sinne „Vorerkrankungen“ vorhanden sind, die Zeit extrem drängt, ist nun vor allem schnellstmöglich volle Transparenz und bestmögliche Simulationsfähigkeit in Bezug auf die Finanz- und Liquiditätsplanung gefordert. Dazu zählen:

  • 13-Wochen Liquiditätsvorausschau mit und ohne Kriseneffekt
  • sämtliche offene Positionen in den Kreditoren und Debitoren
  • Vertragsanalysen
  • Transparenz bzgl. laufender Projekte und damit verbundenen kurzfristig anstehenden Ausgaben
  • mögliche Effekte aus Stundungen, z.B. Umsatzsteuer, Sozialabgaben, Wechsel, Kredittilgung, Zinsaufwand, Mieten
  • Effekte aus Personalmaßnahmen, z.B. Kurzarbeit, Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse etc.
  • Quantifizierung möglicherweise bestehender Finanzierungslücken und sich daraus ergebender Finanzierungsbedarfe. 

Hier erhalten Sie die vollständige Übersicht unseres Leitfadens:

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