IDW S 16: Krisenfrüherkennung, Finanzierung und Haftung – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Krisenfrüherkennung nach StaRUG: vom gesetzlichen Auftrag zur operativen UnternehmenssteuerungKrisenfrüherkennung wird messbar – und damit zur Führungsaufgabe. Der IDW S 16 übersetzt gesetzliche Anforderungen in konkrete Maßstäbe für Planung, Risikotransparenz und Steuerung. Welche Konsequenzen das für Geschäftsleiter, Finanzierer und strategische Entscheidungen hat, zeigt dieser Beitrag.